Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf und die Vermittlung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen der Fa. FY Automobile (Ferdi Yasin) Erlanger Straße 180, 70765 Fürth

I. Vertragsabaschluss

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens vier Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen/ wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.

2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsveränderungen.

3. Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

4. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer alle erforderlichen Dokumente, wie Personalausweiskopie, Vollmachten für Lieferanten oder Meldebestätigungen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.


II. Preise

Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. Der deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent. Der Vereinbarte Kaufpreis hat, wie im deutschen KFZ Handel üblich, eine Bindungsfrist von 4 Monaten nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung durch unser Unternehmen. Nach Ablauf von 4 Monaten gilt der Vereinbarte Kaufpreis, zuzüglich einer eventuell angefallenen Preiserhöhung des Herstellers oder Lieferanten von dem die Firma FY Automobile das Fahrzeug bezieht. Die Preiserhöhung muss in diesem Fall durch ein offizielles Schreiben des Herstellers oder Lieferanten dem Käufer nachgewiesen werden.


III. Lieferumfang

1. Das zu liefernde Fahrzeug ist im Vordruck verbindliche Bestellung detailliert beschrieben. Durch die Auftragsbestätigung wird die Lieferung des dort beschriebenen Fahrzeuges zugesichert. Als Eigentumsdokument gehört bei deutschen Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II.

2. Bei Fahrzeugen aus anderen EU Ländern gehört grundsätzlich eine EWG Übereinstimmungsbescheinigung oder ein ausländischer Fahrzeug Brief zum Lieferumfang. Mit diesen Dokumenten ist laut Behördeaussagen die Zulassung problemlos bei allen Zulassungsstellen in Deutschland möglich. Grundsätzlich können unsere Neufahrzeuge eine ausländische Tageszulassung haben.

3. Bei Fahrzeugen die aus den USA Importiert werden gilt als Eigentumsdokument ausschließlich der Amerikanische KFZ Brief zum Lieferumfang.

4. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft oder die Garantie urkunde ist im Lieferumfang enthalten. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft in der Sprache des Landes, aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde gedruckt. Benutzerhandbücher oder Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind ausdrücklich nicht im Lieferumfang enthalten.

5. Verfügt das bestellte Fahrzeug über eine Anhängezugvorrichtung, die entweder ab Werk bestellt wird, oder beim Vertragshändler nachgebaut wird ist diese in den Fahrzeugpapieren grundsätzlich nicht eingetragen. Sie muss grundsätzlich vom Käufer in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Kosten für technische Überprüfungen und Eintragungen in die deutschen Fahrzeugpapiere werden ausdrücklich vom Käufer bezahlt.


IV. Zahlung

1.Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges – spätestens jedoch sieben Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Die Zahlung kann nur in Bar oder mi überweisung des Fahrzeugpreises vorgenommen werden.

3. Anzahlungen werden nicht zurück erstattet.


V. Lieferung und Abnahme

1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des Vertrages beim Verkäufer. Diese sind, soweit nicht ausdrücklich auf dem Bestellformular vermerkt, unverbindlich.


VI. Sachmangel, Garantie und Gewährleistung

1.. Grundsätzlich hat der Käufer Ansrpüche wegen Sachmängeln gegen den Verkäuer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für die Dauer von zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Nach Ablauf dieser 2 Jahre sind die Ansprüche verjährt.

2.. Hiervon abweichend gilt für Nutzfahrzeuge eine Verjährungsfrist von einem jahr, wenn der Käufer juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3.. Ebenfalls abweichend ist die Verjährungsfrist beim Verkauf von gebrauchten Fahrzeugen. Hier gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes bis die Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjährt sind.

4. Bei Vermittlungsverträgen zwischen FY Automobile und dem Kaufinteressenten tritt keinerlei Gewährleistung in Kraft, da der Kaufvertrag zwischen dem Vertragshändler der jeweiligen Automarke und dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Hierbei richten sich alle Ansprüche gegen den verkaufenden Vertragshändler.

5. Bei Fahrzeugen die von einem Vertragshändler in Deutschland oder einem anderen Land in der europäischen Union bezogen werden, besteht in der Regel ein über die gesetzlichen Gewährleistungsrichtlinien des Verkäufers gehender Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie des Herstellers.

6. Vorraussetzung hierfür ist, eine Garantieurkunde oder ein Inspektionsscheckheft, welches dem Käufer vom Verkäufer ausgehändigt wird. Dieses Dokument enthält einen Nachweis über die durchgeführte Auslieferungsinspektion und den Firmenstempel eines vom Kraftfahrzeughersteller autorisierten Vertragshändlers. Der Umfang der Gewährleistung oder Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Herstellerwerkes. Die Übergabeder Serviceunterlagen mit dem Fahrzeug ist von vielen Käufern gewünscht jedoch aus folgendem Grund oft nicht möglich ! Die meisten Vertragshändler unterliegen einer Richtlinie der Hersteller, diese Unterlagen erst herauszugeben, wenn das Fahrzeug auf den neuen Eigentümer zugelassen ist und die Kopie des Fahrzeugscheines beim Vertragshändler des Herstellers vorliegt, um im europäischen Garantiesystem zeitgleich Fahrzeug, Käfer und amtliches Kennzeichen zu erfassen. Der Käufer verpflichtet sich daher, im eigenen Interesse, dem Verkäufer unverzüglich nach Kauf und Zulassung des Fahrzeuges dem Verkäufer eine Fahrzeugscheinkopie dem Käufer die Serviceunterlagen schnellst möglichst zuzustellen, spätestens jedoch 4 Wochen nach Empfang der Fahrzeugscheinkopie. Ein Recht auf Einbehaltung des Kaufpreises, Teilkaufpreises oder sonstiger Verbindlichkeiten des Käufers gegen den Verkäufer wegen Nachlieferung der Serviceunterlagen besteht ausdrücklich nicht.

7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuelle Gewährleistung- oder Garantiefälle von der Behebung durch einen autorisierten Vertragshändler vom Hersteller als Gatantiefall anerkannt werden müssen. Bei einer solchen Anerkennung sind wir gerne behilflich.

8. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt Folgendes: Ansprüche für Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller / importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen.

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